2G plus – Regel
Nach gesetzlichen Vorgaben gilt in der Tanzschule die 2G plus- Regel. Das heißt, dass Du geimpft oder genesen und zusätzlich negativ auf das Corona Virus getestet sein musst, um die Tanzschule betreten zu dürfen. Bei Nachweis einer Booster-Impfung entfällt die Testpflicht. Bitte bring den Impfnachweis oder Nachweis über eine Genesung und ohne Booster zusätzlich das Testergebnis eines negativen Covid-Tests in die Tanzschule mit.
- Die Teilnahme an den Kursen ist mit nachgewiesener Booster-Impfung möglich.
- Ebenfalls möglich ist die Teilnahme an den Kursen, wenn du geimpft oder genesen und negativ auf Covid19 getestet bist – bitte bringt immer euren Impfnachweis und einen negatives Testergebnis mit zum Kurs.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern am Kurs teilnehmen (Kids ab 2 Jahren & Kids ab 3 Jahren) müssen auch die genannten Nachweise mitbringen.
- Schüler unter 12 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der Nachweispflicht oder einer Testpflicht befreit. Bitte bringt aber euren Schülerausweis / Schülerfahrkarte oder ähnliches als Nachweis mit.
- Für minderjährige Schüler über 12 Jahren, die an der Schule ebenfalls regelmäßigen Tests unterliegen, gilt eine Übergangsfrist. Sie können damit an sportlichen Eigenaktivitäten (also auch bei uns in der Tanzschule) ohne erneuten Nachweis zu 2G plus zugelassen werden.
2G – Regel
Nach gesetzlichen Vorgaben gilt in der Tanzschule die 2G – Regel. Das heißt, dass Du geimpft oder genesen sein musst, um bei uns tanzen zu dürfen. Bitte bring den Impfnachweis oder Nachweis über eine Genesung in die Tanzschule mit. Ein PCR-Test oder Antigentest ist nicht ausreichend.
- Die Teilnahme an den Kursen ist nur geimpft oder genesen möglich – bitte bringt immer euren Impfnachweis mit zum Kurs.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern am Kurs teilnehmen (Kids ab 2 Jahren & Kids ab 3 Jahren) müssen auch einen Impfnachweis mitbringen.
- Eltern, die ihre Kinder nur zur Tanzstunde bringen und nicht selbst am Kurs teilnehmen, benötigen keinen Impfnachweis, das Tragen einer FFP2-Maske ist aber durchgehend Pflicht.
- Schüler unter 12 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der Nachweispflicht oder einer Testpflicht befreit. Bitte bringt aber euren Schülerausweis / Schülerfahrkarte oder ähnliches als Nachweis mit.
- Für minderjährige Schüler über 12 Jahren, die an der Schule ebenfalls regelmäßigen Tests unterliegen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021. Sie können damit an sportlichen Eigenaktivitäten (also auch bei uns in der Tanzschule) übergangsweise zu 2G zugelassen werden, um sich in der Zeit bis zum 31.12. impfen lassen zu können.
3G – Regel
Nach gesetzlichen Vorgaben gilt in der Tanzschule die 3G – Regel. Das heißt, dass Du geimpft, genesen oder negativ getestet sein musst, um bei uns tanzen zu dürfen. Bitte bring den Impfnachweis oder Nachweis über eine Genesung oder ein negatives Testergebnis in die Tanzschule mit. Bei den Tests gilt, dass ein PCR-Test nicht älter sein darf, als 48 stunden. Ein professionell durchgeführter Antigentest (z.B. Schnelltest im Testzentrum) nicht älter als 24 Stunden. Falls du einen Schnelltest zum selber testen unter Aufsicht durchführen möchtest, bringe bitte deinen eigenen Test mit und gib uns vorher Bescheid, dass wir die Zeit entsprechend einplanen können.
- Die Teilnahme an den Kursen ist nur geimpft, getestet oder genesen möglich – bitte bringt euren Impfnachweis oder euer negatives Testergebnis mit zum Kurs.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
- Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern am Kurs teilnehmen ( Kids ab 2 Jahren & Kids ab 3 Jahren) müssen auch einen Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis mitbringen.
- Eltern, die ihre Kinder nur zur Tanzstunde bringen und nicht selbst am Kurs teilnehmen, benötigen keinen Test / Impfnachweis.
- Schüler, die ja regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von der Testpflicht befreit. Bitte bringt aber euren Schülerausweis / Schülerfahrkarte oder ähnliches als Nachweis mit.
Maske tragen
Das Betreten der Tanzschule ist nur mit einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2 oder OP-Maske) erlaubt. Beim Unterricht im Tanzsaal darfst du sie abnehmen. Bitte denke daran, die Maske bei jedem Verlassen des Saales wieder aufzusetzen. Kinder unter 6 Jahren sind von der gesetzlichen Maskenpflicht ausgenommen und für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (sog. Community Maske) ausreichend.
Krankheitssymptome?
Bitte achtet darauf, dass die Tanzschule nicht betreten werden darf, solltest du Krankheitssymptome jeglicher Art (auch Heuschnupfen) aufweisen, positiv auf eine COVID-19 Erkrankung getestet sein oder innerhalb der letzten 14 Tage direkten Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten gehabt haben.
Abstand halten
Bitte haltet immer und überall mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Paaren, Kursteilnehmern oder dem Tanzlehrer.
Keine Gruppen
Bitte achtet darauf, dass nirgends Gruppen gebildet werden. Das gilt natürlich auch vor der Tanzschule, in den Fluren und auf den Gängen.
Kurze Wege, keine Wartezeit
Bitte komm frühestens 10 min vor Unterrichtsbeginn und begib dich auf direktem Weg auf deinen Platz im Tanzsaal. Deine Schuhe kannst du dort wechseln, da unsere Umkleiden geschlossen sein müssen. Nach dem Kurs bitten wir dich, die Tanzschule zügig und auf direktem Weg wieder zu verlassen.
Maske tragen
Wann immer das Einhalten des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 m nicht möglich sein sollte, empfehlen wir das Tragen einer Maske.
Hygieneetikette beachten
Hände regelmäßig und gründlich mit Seife und Wasser für mindestens 20 Sekunden waschen.