Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechtsgültigkeit / Vertragsbestandteile

Die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages kommt mit der Unterschrift oder der Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande. Die aushängende Hausordnung und die Preise, Angaben und Bedingungen des Prospektes sind Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages. Sie werden mit der Unterschrift anerkannt. Eine schriftliche Bestätigung der Kurs- / Clubanmeldung erfolgt nicht.

2. Auskünfte / Zusagen

Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Mündliche Auskünfte und Zusagen des Personals begründen eine rechtliche Verpflichtung nur dann, wenn sie von der Tanzschule schriftlich bestätigt werden.

3. Unterrichtsfreie Zeiten

Während der gesetzlichen Feiertage findet grundsätzlich kein Kurs- / Clubunterricht statt. In den Schulferien gelten besondere Unterrichtszeiten, die in der Tanzschule ausliegen und auf der Internetseite „www.tanzschule-wangler.de“ einsehbar sind. Ausnahmen werden gesondert angekündigt.

4. Lehrpersonal / Räumlichkeiten / Unterrichtsgestaltung

Die Auswahl des Lehrpersonals für die Kurse und Clubs, die Auswahl der Veranstaltungsräume am Ort sowie die Gestaltung des Unterrichts sowohl im Programm, als auch im zeitlichen Ablauf bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten. In jeder Kurs- / Clubunterrichtstunde ist eine kurze Pause von ca. 10 Minuten enthalten.

5. Teilnehmer / Teilnehmerzahl

Kurse / Clubs werden grundsätzlich nur ab einer Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen durchgeführt. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurse / Clubs mit einer zu kleinen Teilnehmerzahl zusammenzulegen. Die Teilnehmer und die Teilnehmerzahl des Kurses / Clubs werden ausschließlich von der Tanzschule bestimmt, die Kurs- / Clubteilnehmer haben diesbezüglich kein Mitspracherecht.

6. Kurs- / Clubtermine, -dauer, -preise

Die Kurs- / Clubtermine, die Kurs- / Clubdauer und die Kurs- / Clubpreise (Honorare) sind in dem jeweils aktuellen und zum Vertrag gehörenden Prospekt festgesetzt. Die Tanzschule ist berechtigt, den Kurs- / Clubtag und die Kurs- / Clubuhrzeit aus organisatorischen Gründen zu verschieben. Wird ein Kurs / Club verschoben, hat der Kurs- / Clubteilnehmer das Recht, in einen anderen Kurs / Club zu wechseln. Einen Anspruch auf die Beibehaltung des im Prospekt angegebenen Kurs- / Clubtages und / oder der Kurs- / Clubuhrzeit hat der Kurs- / Clubteilnehmer nicht.

7. Clubmitgliedschaft

Die Dauer einer Clubmitgliedschaft ist grundsätzlich unbefristet. Der Clubunterricht findet einmal pro Woche zu dem von der Tanzschule festgesetzten Termin statt. Das Clubmitglied kann nur an dem Clubunterricht teilnehmen, zu dem es angemeldet und für den es seinen Clubbeitrag gezahlt hat. Beabsichtigt ein Clubmitglied, an einem weiteren oder an mehreren Clubs teilzunehmen, muss er sich für diesen Club gesondert anmelden und hierfür einen Clubbeitrag in der im Prospekt festgesetzten Höhe zahlen.

8. Singles

An den Kursen und Clubs für Paare können Singles nur mit einem festen Tanzpartner teilnehmen. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, Kurs- / Clubteilnehmern, die sich als Single anmelden, einen Hospitanten zur Verfügung zu stellen, sie kann lediglich bei der Vermittlung eines Tanzpartners unverbindlich behilflich sein. Das „Nichterscheinen“ und / oder das tänzerische Können eines Tanzpartners entbindet nicht von der Zahlung des Kurs- / Clubbeitrages und stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.

9. Gefahren

Die Teilnahme an allen Kursen / Clubs und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Unfallversicherung ist Sache des Kursteilnehmers. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

10. Zahlungsbedingungen

Kurs- und Clubhonorare sind gemäß den im Prospekt angegebenen Bedingungen zu begleichen. Alle im Prospekt angegebenen Preise gelten nur in Verbindung mit den dazugehörigen Zahlungsbedingungen. Kurs- und Clubhonorare werden am 01. des Monats mittels SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, dies gilt auch für die Ferien und sonstige veranstaltungsfreie Zeiten. Ist der Einzug am 01. des Monats nicht möglich, wird das Honora am nächst möglichen Tag eingezogen. Bei Vereinbarung abweichender Zahlungsmodalitäten kann wegen des höheren administrativen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 4,- € / Pers. erhoben werden. Auch eine unverschuldete Nichtteilnahme am Kurs / Club oder an einer sonstigen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. In Ausnahmefällen kann die Tanzschule ein Guthaben verbuchen, welches auf eine gleichwertige Buchung binnen eines Jahres angerechnet werden kann. Gebuchte Kurse / Clubs sowie Gutscheine und Gutschriften sind nicht auf andere Personen übertragbar und nicht in Geld auszahlbar. Versäumte Stunden können nur innerhalb einer Woche und in Absprache mit der Tanzschulleitung ggf. in parallel laufenden Kursen vor oder nachgeholt werden.

11. SEPA-Lastschriftmandat

Wird das SEPA-Lastschriftmandat durch Erklärung vom Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut (bzw. Zahlungsinstitut) wiederrufen, ist dies unverzüglich dem Zahlungsempfänger (ADTV Tanzschule Wangler, Inh. Silvia Wangler) schriftlich mitzuteilen.

12. Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 5,- € und Verzugszinsen in mindestens gesetzlicher Höhe berechnet. Bankgebühren und / oder sonstige Auslagen aufgrund von Rücklastschriften, die der Kurs- / Clubteilnehmer zu vertreten hat, sind der Tanzschule zu erstatten.

13. Rücktrittsrecht, Kündigung

Ein kostenfreier Rücktritt aus dem Vertrag ist nur bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Clubs / Kurses schriftlich (Datum des Poststempels) möglich. Nach dieser Frist ist ein Rücktritt nur gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € p.P. möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigungsfrist für die Kurs- und Clubmitgliedschaft beträgt einen Monat zum Monatsende. Sie muss in Textform erfolgen. Stichtag ist der letzte Tag des Monats (Datum des Poststempels). Kündigungen die nach dem letzten Tag eines Monats eingehen (Datum des Poststempels), wirken erst zum Monatsende des Folgemonats. Wird eine Kurs- / Clubmitgliedschaft durch Kündigung weniger als zwei Monate unterbrochen, ist bei Wiedereintritt in den Kurs / Club eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Person zu entrichten. Ein Anspruch auf den alten Kurs- / Clubplatz besteht nicht.

14. Urheberrecht

Der Kurs- / Clubteilnehmer darf die in den Kursen / Clubs erlernten Figuren, Choreographien, Folgen und Programme nicht ohne Genehmigung der Tanzschule an Dritte weitergeben oder selbst unterrichten. Die Tanzschule ist bei Verletzung der Urheberrechte zu Schadenersatzansprüchen berechtigt.